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Gefährdungsanalyse

Gemäß §3 Abs. 4 der 42. BImSchV ist vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Anlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Gemäß §16 Abs. 7 Trinkwasserverordnung ist bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen durch den Betreiber eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Das Umweltbundesamt (Empfehlung vom 14.12.2012) bekräftigt die Notwendigkeit, vielfältige Kompetenzen für die Gefährdungsanalyse einzubinden und diese im Team aus technischen und hygienischen Fachkräften durchzuführen.

Bacto Control kooperiert darum mit dem Team Wasserhygiene, einer Initiative von Bacto Control GmbH und Norbert Blatt GmbH (Blatt Wassertechnik).

Orientiert am Qualitätsanspruch der UBA Empfehlung vom 14.12.2012 zur Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefunden in Trinkwasserinstallationen sowie anerkannter Standards zur Erstellung von hygieneorientierten Gefährdungsbeurteilungen von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern,  erstellt das Team Wasserhygiene seinen Kunden hochwertige, fundierte und lösungsorientierte Gefährdungsanalysen.